THoff
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am 25. 10. 2015 um 23:18 |
Bei uns regelt es die Versicherung
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Linn
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am 19. 2. 2015 um 17:32 |
Es gibt doch zahlreiche Versicherungen, die man bestimmt abschließen kann, um bei Mängeln einen Ausgleich zu bekommen.
Aber ansonsten ist klar, dass keine Firma seriös sein kann, die knapp später pleite geht. Man muss aber auch sagen, dass man sich die Anbieter einfach genau anschauen sollte, dann hat man selten Probleme.
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Godfrid
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am 18. 1. 2014 um 11:17 |
Das hört sich an, als wenn sie absolut keine Ahnung haben und bauen wollen.
In dem Fall und vielleicht nicht nur in dem Fall sollten sie sich um eine unabhängige Bauaufsicht bemühen.
Sie übernimmt die Kontrolle am Bau und ist für alle später festgestellten Mängel verantwortlich.
Wenn ich als Bauherr aber nach der Methode – Schnell, billig, Gut kalkuliere dann ist der Ärger vorprogrammiert.
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Hans-Peter
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am 11. 11. 2011 um 08:15 |
Das hört sich für den ersten Moment gut an.
Leider ist es so, dass wenn Mängel später bemerkt werden, der Mängelverursacher meistens nicht mehr existiert.
Entweder sind sie Pleite gegangen oder arbeiten unter neuem Namen nach der gleichen Methode weiter.
Sauber arbeitende Firmen, mit einer zwanzigjährigen Referenzliste verursachen keine später auftretenden Mängel.
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DaveD
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am 4. 11. 2011 um 10:33 |
Diese könne noch innerhalb einer fünfjährigen Verjährungsfrist nach der Abnahme beanstandet werden.
Der Unternehmer ist zur kostenlosen, fachgerechten Nacherfüllung verpflichtet.
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